Die Notfallseelsorge wird über die Leitstelle der Feuerwehr durch ein Notrufsignal benachrichtigt. Nach der Alarmierung begibt sich der Notfallseelsorger oder die Notfallseelsorgerin, der/die zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, zum Einsatzort. Dort bespricht er/sie sich mit der Einsatzleitung, um zu erfahren, ob von dort konkrete Anliegen vorhanden sind. Dann begibt er/sie sich zu der/den zu betreuenden Person/en.
In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, den Rettungsdienst-Organisationen und der Polizei wurden Einsatzkriterien und ein Indikationskatalog erstellt.
Die Notfallseelsorge kann angefordert werden
bei außerhäuslichen Einsätzen
- Um nach schweren oder tödlichen Unfällen Angehörige, Kinder und unverletzt Beteiligte zu begleiten.
- Zur Begleitung von Unfallopfern während der Rettungs- und Wartezeiten.
- Um bei Großschadensereignissen Betroffene und ihre Angehörigen zu betreuen.
- Zum Überbringen von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei.
- Zur Begleitung von Opfern und Angehörigen nach Gewaltverbrechen.
- Um als Gesprächspartner für erschöpfte Einsatzkräfte zur Verfügung zu stehen.
bei häuslichen Einsätzen
- Nach erfolgloser Reanimation
- Bei plötzlichem Tod von Kindern
- Bei Suizidabsichten
- Um Angehörige und Betroffene von Suizidopfern
- Um auf Wunsch für Sterbende zu beten und Verstorbene auszusegnen.
Einsatzzahlen der Notfallseelsorge Frankfurt 2006 (PDF-Datei)
